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Hundesteuer Rechner Schweiz – Hundetaxe präzise & schnell berechnen

Berechnen Sie in wenigen Klicks die geschätzte Hundetaxe für Ihren Kanton & Ihre Gemeinde. Aktuelle Richtwerte für Zürich, Bern, Aargau und die ganze Schweiz.

Aktualisiert 2026 Alle 26 Kantone Keine Anmeldung nötig
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⚠️ Unverbindliche Schätzung, kein amtliches Ergebnis. Massgebend ist das Reglement Ihrer Wohngemeinde. Mehr zur Methodik.

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Hundesteuer Tabelle Schweiz nach Kanton

Durchsuchbare Übersicht der kantonalen Richtwerte für den ersten Hund, inkl. Befreiungshinweis.

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Wissenswertes

Hundesteuer Schweiz: Der ausführliche Ratgeber

Alles zu Berechnung, kantonalen Unterschieden, Befreiungen und AMICUS-Pflicht.

Wie viel kostet die Hundesteuer in der Schweiz?

Die Hundesteuer – oft auch als Hundetaxe bezeichnet – kostet in der Schweiz je nach Kanton und Gemeinde meist zwischen CHF 60 und CHF 160 pro Jahr für den ersten Hund. Es handelt sich um keine landesweit einheitliche Abgabe: Jeder Kanton legt eigene Grundsätze fest, viele Gemeinden erheben zusätzliche kommunale Zuschläge. Wer die Hundesteuer berechnen möchte, sollte daher immer den eigenen Wohnkanton als Ausgangspunkt nehmen – genau das leistet unser Hundesteuer Rechner Schweiz.

Hundetaxe nach Kanton & Gemeinde: Unterschiede erklärt

Die grössten Unterschiede zeigen sich zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Ein Hundesteuer Rechner Kanton Zürich liefert einen anderen Richtwert als ein Rechner für den Kanton Uri oder Appenzell Innerrhoden – die Bandbreite reicht von rund CHF 60 bis CHF 160 pro Jahr. Auch innerhalb eines Kantons kann die Hundetaxe von Gemeinde zu Gemeinde variieren, da viele Kantone den Gemeinden einen gewissen Spielraum bei der Festlegung des genauen Betrags einräumen. Für eine Hundetaxe Bern Kosten-Schätzung oder eine Hundesteuer Kanton Aargau Berechnung nutzen Sie am besten unsere vollständige Kantonstabelle.

Hundesteuer Befreiung & Rabatte für Zweithunde

Eine Hundesteuer Befreiung Schweiz-weit gibt es für bestimmte Hundekategorien: Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde sind in den meisten Kantonen vollständig von der Steuer befreit. Einige Gemeinden kennen zudem Ausnahmen für Hofhunde auf landwirtschaftlichen Betrieben. Umgekehrt gilt bei der Hundesteuer Zweithund Schweiz meist eine höhere Belastung: Für den zweiten oder weiteren Hund wird häufig ein prozentualer Aufschlag von 50 bis 100 % auf den Grundbetrag erhoben – kein Rabatt, sondern ein Zuschlag.

Verpflichtende Registrierung: Hundesteuer & AMICUS Schweiz

Unabhängig von der kommunalen Hundesteuer besteht in der Schweiz seit 2016 die Pflicht, jeden Hund mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der nationalen Datenbank AMICUS zu registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die korrekte Erfassung durch die Wohngemeinde und damit indirekt auch für die Festsetzung der Hundesteuer. Die Anmeldung bei der Gemeinde selbst erfolgt separat – Details dazu finden Sie in unserem Anmelde-Ratgeber.

💡 Tipp: Nutzen Sie den Rechner oben, um für Ihren Kanton eine schnelle Kostenschätzung zu erhalten, und die Tabelle weiter oben, um verschiedene Kantone direkt zu vergleichen.
Häufige Fragen

FAQ zur Hundesteuer Schweiz

Die wichtigsten Antworten rund um Hundesteuer, Befreiung und AMICUS-Registrierung.

Die Hundesteuer wird nicht national, sondern von jedem Kanton bzw. jeder Gemeinde einzeln festgelegt. Massgeblich sind meist ein kantonaler Grundsatz sowie kommunale Zuschläge, oft gestaffelt nach Anzahl Hunde.

In den meisten Kantonen sind anerkannte Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde von der Hundesteuer befreit. Einige Gemeinden kennen zusätzlich Ausnahmen für Hofhunde oder Sozialfälle.

Für einen zweiten oder weiteren Hund erheben die meisten Gemeinden einen höheren Satz als für den ersten Hund, oft mit einem prozentualen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent.

Ja, seit 2016 müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert werden, unabhängig von der kommunalen Hundesteuerpflicht.

Basel-Stadt weist mit einem Richtwert von rund CHF 160 pro Jahr für den ersten Hund einen der höchsten kantonalen Sätze der Schweiz auf.

Bei unterjähriger Abmeldung, etwa nach Tod oder Wegzug des Hundes, erstatten viele Gemeinden den anteiligen, nicht genutzten Betrag zurück, sofern dies aktiv beantragt wird.

Ratgeber

Alles rund um die Hundesteuer

Vertiefende Guides zu Anmeldung, Kosten, Kantonen und Ausnahmen.

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