Hintergrund

Hundesteuer 2026: Warum die Kosten variieren

Ratgeber · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Wer von einer Schweizer Gemeinde in eine andere zieht, staunt manchmal, wie unterschiedlich die Hundesteuer ausfallen kann. Während in ländlichen Gemeinden teils schon 50 bis 70 Franken pro Jahr fällig werden, verlangen manche Städte über 150 Franken. Der Grund dafür liegt im föderalistischen Aufbau der Schweiz.

Kein nationales Hundesteuergesetz

Anders als etwa bei der Mehrwertsteuer gibt es in der Schweiz kein Bundesgesetz, das eine einheitliche Hundesteuer vorschreibt. Die Kompetenz liegt bei den Kantonen, die sie wiederum häufig an die Gemeinden weitergeben. Das Ergebnis ist ein föderaler Flickenteppich mit 26 kantonalen und hunderten kommunalen Regelungen.

Kantonal einheitlich versus kommunal frei

Einige Kantone, etwa Aargau, legen einen einheitlichen kantonsweiten Satz fest, der in allen Gemeinden gleich hoch ist. In der Mehrheit der Kantone bestimmt dagegen jede Gemeinde ihren eigenen Tarif innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens – das erklärt, weshalb selbst Nachbargemeinden im gleichen Kanton unterschiedliche Beträge verlangen können.

Wofür die Einnahmen verwendet werden

Die Hundesteuer ist in den meisten Kantonen nicht zweckgebunden, das heisst, die Gemeinde darf die Einnahmen grundsätzlich frei verwenden. In der Praxis fliesst ein grosser Teil in hundetypische Infrastruktur:

  • Aufstellung, Leerung und Unterhalt von Robidog-Kotbeutelstationen
  • Verwaltungsaufwand für die Hundekontrolle
  • Beiträge an die kantonale Tierseuchengesetzgebung
  • Massnahmen im Zusammenhang mit Bissvorfällen

Warum die Steuer für den zweiten Hund oft höher ist

Viele Gemeinden erheben für den zweiten und jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt eine höhere Taxe. Diese sogenannte Lenkungsabgabe soll die Anzahl gehaltener Hunde pro Haushalt in einem vernünftigen Rahmen halten. In einzelnen Städten kostet der zweite Hund sogar das Doppelte des ersten.

Trend für 2026

Mehrere Gemeinden haben ihre Hundesteuer für 2026 angehoben, teils um steigende Kosten im Bereich der Hundekontrolle und Infrastruktur zu decken. Wer neu einen Hund anschaffen möchte, sollte sich daher stets die aktuellsten Tarife bei der eigenen Wohngemeinde bestätigen lassen.

Wichtig: Unser Hundesteuerrechner zeigt kantonale Richtwerte. Die exakte, rechtsverbindliche Höhe legt ausschliesslich Ihre Wohngemeinde fest.

Wann und wie wird die Hundesteuer bezahlt?

In den meisten Gemeinden erhalten Hundehaltende die Steuerrechnung einmal jährlich, häufig im ersten Quartal, per Post oder E-Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren oder Verzugszinsen anfallen, in seltenen Fällen sogar eine Betreibung.

Wer während des Jahres einen Hund neu anschafft, zahlt in vielen Gemeinden eine anteilige, sogenannt pro-rata berechnete Steuer für die verbleibenden Monate des laufenden Jahres. Bei einem Wegzug oder dem Tod des Hundes wird die Steuer in der Regel ebenfalls anteilig rückerstattet oder für das Folgejahr storniert – vorausgesetzt, die Änderung wird der Gemeinde rechtzeitig gemeldet.

Regionale Beispiele

Ein anschauliches Beispiel für die kantonale Vielfalt: Während Gemeinden im Tessin oder in den Innerschweizer Kantonen häufig im unteren Bereich von 60 bis 90 Franken liegen, verlangen urbane Zentren wie Basel-Stadt oder Teile der Waadt deutlich höhere Beträge. Wer knapp über eine Kantonsgrenze zieht, kann daher spürbar unterschiedliche Beträge bezahlen, selbst wenn die Distanz nur wenige Kilometer beträgt.

Vergleichen Sie die Richtwerte für alle 26 Kantone

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