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Umzug mit Hund: Das ändert sich bei Anmeldung und Steuer

Ratgeber · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Ein Umzug bringt für Hundehalterinnen und Hundehalter zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Neben der persönlichen Ummeldung müssen auch Hund und Hundesteuer neu geregelt werden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Umzug innerhalb derselben Gemeinde

Bleibt Ihre Wohngemeinde gleich, ändert sich an der Hundesteuerpflicht in der Regel nichts. Eine Meldung der neuen Adresse bei der Einwohnerkontrolle reicht meist aus, die Hundedaten werden automatisch mitgeführt.

Umzug in eine andere Gemeinde – gleicher Kanton

Hier gilt: Sie müssen sich in der neuen Gemeinde als Hundehalter neu anmelden. Da die Höhe der Hundesteuer je Gemeinde variieren kann, selbst innerhalb desselben Kantons, lohnt sich ein Blick auf den neuen Tarif.

Umzug in einen anderen Kanton

Beim Kantonswechsel ändert sich potenziell auch die Höhe der Hundesteuer deutlich, da jeder Kanton eigene Ansätze kennt. Sie müssen sich in der neuen Wohngemeinde fristgerecht neu anmelden und in der Regel auch die AMICUS-Registrierung mit der neuen Adresse aktualisieren.

⚠ Achtung Doppelbesteuerung: Melden Sie sich in der alten Gemeinde rechtzeitig ab, sonst kann es vorkommen, dass beide Gemeinden für dasselbe Jahr Hundesteuer verlangen. Eine anteilige Rückerstattung der alten Gemeinde ist in solchen Fällen oft möglich, muss aber aktiv beantragt werden.

Checkliste beim Umzug mit Hund

  • Alte Gemeinde: Hund fristgerecht abmelden, anteilige Rückerstattung erfragen
  • Neue Gemeinde: Hund innert Frist neu anmelden
  • AMICUS-Adresse aktualisieren
  • Neuen Steuerbetrag mit dem Hundesteuerrechner prüfen
  • Bei Kantonswechsel: allfällige neue Vorschriften (z.B. Haftpflichtversicherung, Kurspflicht) prüfen

Neuen Betrag direkt berechnen

Mit unserem Rechner sehen Sie in Sekunden, wie sich Ihre Hundesteuer durch den Umzug in einen anderen Kanton verändert – einfach neuen Wohnkanton auswählen.