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Kanton St. Gallen

Hundesteuer St. Gallen 2026: Alle Kosten im Überblick

Kantons-Guide · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten

Wer in St. Gallen einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig – die konkrete Höhe wird von der Stadt bzw. Gemeinde im Rahmen des kantonalen Reglements (St. Gallen) festgelegt. Dieser Guide gibt eine Übersicht über Richtwerte, Anmeldung und Besonderheiten.

Wie hoch ist die Hundesteuer in St. Gallen?

Unser Rechner zeigt für den Kanton St. Gallen einen kantonalen Richtwert von rund CHF 100 pro Jahr für den ersten Hund. Der Kanton St. Gallen liegt damit im mittleren Bereich im gesamtschweizerischen Vergleich. Für den exakten, verbindlichen Betrag in St. Gallen ist die städtische Steuerverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle zuständig.

Nutzen Sie unseren Rechner für eine sofortige Schätzung inklusive Zweit- und Dritthund-Aufschlag für den Kanton St. Gallen.

Zweithund und weitere Hunde

Wie in den meisten Schweizer Gemeinden wird auch in St. Gallen für einen zweiten oder weiteren Hund häufig ein höherer Satz erhoben. Die genaue Staffelung variiert; unser Rechner berücksichtigt einen typischen Aufschlag automatisch.

Anmeldung in St. Gallen

  1. Hund beim Tierarzt chippen und in AMICUS registrieren lassen
  2. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle bzw. Hundekontrollstelle von St. Gallen einreichen
  3. Allfällige Haftpflichtversicherung und Kurspflicht des Kantons St. Gallen prüfen
  4. Hundesteuerrechnung der Stadt/Gemeinde abwarten oder Betrag vorab mit unserem Rechner schätzen

Ausnahmen und Befreiungen

Wie im übrigen Kanton St. Gallen gelten auch in St. Gallen in der Regel Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde. Details und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen städtischen Stelle.