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Kanton Waadt

Hundesteuer Waadt 2026: Alle Kosten im Überblick

Kantons-Guide · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten

Wer in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne) einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig – die konkrete Höhe wird von der Stadt bzw. Gemeinde im Rahmen des kantonalen Reglements (Waadt (Vaud)) festgelegt. Dieser Guide gibt eine Übersicht über Richtwerte, Anmeldung und Besonderheiten.

Wie hoch ist die Hundesteuer in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne)?

Unser Rechner zeigt für den Kanton Waadt (Vaud) einen kantonalen Richtwert von rund CHF 130 pro Jahr für den ersten Hund. Als bevölkerungsreicher Westschweizer Kanton mit Lausanne als grösster Gemeinde liegt Waadt im oberen Mittelfeld der Schweizer Kantone. Für den exakten, verbindlichen Betrag in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne) ist die städtische Steuerverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle zuständig.

Nutzen Sie unseren Rechner für eine sofortige Schätzung inklusive Zweit- und Dritthund-Aufschlag für den Kanton Waadt (Vaud).

Zweithund und weitere Hunde

Wie in den meisten Schweizer Gemeinden wird auch in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne) für einen zweiten oder weiteren Hund häufig ein höherer Satz erhoben. Die genaue Staffelung variiert; unser Rechner berücksichtigt einen typischen Aufschlag automatisch.

Anmeldung in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne)

  1. Hund beim Tierarzt chippen und in AMICUS registrieren lassen
  2. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle bzw. Hundekontrollstelle von dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne) einreichen
  3. Allfällige Haftpflichtversicherung und Kurspflicht des Kantons Waadt (Vaud) prüfen
  4. Hundesteuerrechnung der Stadt/Gemeinde abwarten oder Betrag vorab mit unserem Rechner schätzen

Ausnahmen und Befreiungen

Wie im übrigen Kanton Waadt (Vaud) gelten auch in dem Kanton Waadt (u.a. Lausanne) in der Regel Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde. Details und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen städtischen Stelle.