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Kanton Zürich

Hundesteuer Zürich 2026: Alle Kosten im Überblick

Kantons-Guide · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer in Zürich einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig – die konkrete Höhe wird von der Stadt bzw. Gemeinde im Rahmen des kantonalen Reglements (Zürich) festgelegt. Dieser Guide gibt eine Übersicht über Richtwerte, Anmeldung und Besonderheiten.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Zürich?

Unser Rechner zeigt für den Kanton Zürich einen kantonalen Richtwert von rund CHF 140 pro Jahr für den ersten Hund. Zürich zählt damit zu den Kantonen mit einem eher hohen kantonalen Richtwert. Für den exakten, verbindlichen Betrag in Zürich ist die städtische Steuerverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle zuständig.

Nutzen Sie unseren Rechner für eine sofortige Schätzung inklusive Zweit- und Dritthund-Aufschlag für den Kanton Zürich.

Zweithund und weitere Hunde

Wie in den meisten Schweizer Gemeinden wird auch in Zürich für einen zweiten oder weiteren Hund häufig ein höherer Satz erhoben. Die genaue Staffelung variiert; unser Rechner berücksichtigt einen typischen Aufschlag automatisch.

Anmeldung in Zürich

  1. Hund beim Tierarzt chippen und in AMICUS registrieren lassen
  2. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle bzw. Hundekontrollstelle von Zürich einreichen
  3. Allfällige Haftpflichtversicherung und Kurspflicht des Kantons Zürich prüfen
  4. Hundesteuerrechnung der Stadt/Gemeinde abwarten oder Betrag vorab mit unserem Rechner schätzen

Ausnahmen und Befreiungen

Wie im übrigen Kanton Zürich gelten auch in Zürich in der Regel Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde. Details und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen städtischen Stelle.