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Hund aus dem Ausland einführen: Vorschriften & Steuerpflicht

Ratgeber · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz bringt, muss neben den veterinärrechtlichen Einfuhrbestimmungen auch die spätere Hundesteuerpflicht im Blick behalten. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte.

Einfuhrbestimmungen im Kurzüberblick

  • Kennzeichnung mit ISO-konformem Mikrochip vor der Einreise
  • Gültiger Tollwutimpfausweis, je nach Herkunftsland mit Wartefrist
  • Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern zusätzlich eine Blutuntersuchung (Titerbestimmung) erforderlich, plus Wartefrist
  • Meldung bei der Grenzkontrolle bei mehr als fünf Hunden oder gewerblicher Einfuhr

Die genauen veterinärrechtlichen Vorgaben legt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) fest und können sich ändern – prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen vor der Reise direkt auf der BLV-Website.

Ab wann entsteht die Hundesteuerpflicht?

Sobald Ihr Wohnsitz in der Schweiz begründet ist und der Hund bei Ihnen lebt, entsteht die kommunale Hundesteuerpflicht – unabhängig davon, ob der Hund aus dem Ausland mitgebracht oder in der Schweiz erworben wurde. Die meisten Gemeinden verlangen eine Anmeldung innert 10 bis 30 Tagen nach Einreise bzw. Wohnsitznahme.

Registrierung nach der Einreise

  1. Termin bei einer Schweizer Tierarztpraxis für die Kontrolle und AMICUS-Ersterfassung
  2. Anmeldung bei der Wohngemeinde inkl. Chip-Nummer und Impfnachweis
  3. Prüfung, ob Ihr Kanton eine Haftpflichtversicherung oder einen Hundekurs vorschreibt
  4. Hundesteuer budgetieren – mit unserem Rechner können Sie den Betrag vorab schätzen
Hinweis: Assistenz- und Blindenführhunde sind in den meisten Kantonen von der Hundesteuer befreit – dies gilt unabhängig vom Herkunftsland des Hundes, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rassespezifische Einschränkungen

Einige Kantone kennen Bewilligungspflichten oder Einschränkungen für bestimmte Rassen oder Rassetypen. Informieren Sie sich vor der Einfuhr direkt beim zuständigen kantonalen Veterinäramt, ob Ihr Hund davon betroffen sein könnte.