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Kanton Basel

Hundesteuer Basel 2026: Kosten in Stadt und Landschaft

Kantons-Guide · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wichtig zu wissen: Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind zwei eigenständige Kantone mit jeweils eigenem Hundesteuerreglement. Dieser Guide zeigt die Richtwerte für beide.

Hundesteuer Basel-Stadt

Für den Kanton Basel-Stadt zeigt unser Rechner einen kantonalen Richtwert von rund CHF 160 pro Jahr für den ersten Hund – damit gehört Basel-Stadt zu den Kantonen mit einem der höheren Richtwerte der Schweiz.

Hundesteuer Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft liegt der Richtwert bei rund CHF 100 pro Jahr für den ersten Hund – spürbar niedriger als im Nachbarkanton Basel-Stadt.

Wählen Sie im Rechner gezielt „Basel-Stadt" oder „Basel-Landschaft" aus, um den passenden Richtwert für Ihre Wohngemeinde zu erhalten.

Anmeldung in Basel

  1. Chip-Kennzeichnung und AMICUS-Registrierung beim Tierarzt
  2. Anmeldung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle (Stadt Basel bzw. jeweilige BL-Gemeinde)
  3. Prüfung allfälliger kantonaler Vorschriften zu Versicherung oder Rasseauflagen

Ausnahmen und Befreiungen

In beiden Basler Kantonen gelten in der Regel Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde. Details erfahren Sie bei der jeweils zuständigen kommunalen Stelle.

Zweithund und Mehrhundehaltung in Basel

Wer in Basel einen zweiten oder weiteren Hund hält, muss in der Regel mit einem deutlich höheren Steuersatz rechnen. Sowohl Basel-Stadt als auch Basel-Landschaft erheben für den zweiten Hund häufig einen Aufschlag von 50–100 % auf den Grundtarif. Unser Rechner berücksichtigt diese Staffelung automatisch.

Haftpflichtversicherung in Basel

Im Kanton Basel-Stadt ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. In Basel-Landschaft empfiehlt sie sich ebenfalls dringend, auch wenn sie nicht immer explizit vorgeschrieben ist. Eine Mindestdeckung von CHF 1 Million ist in Basel-Stadt Pflicht.

Häufig gestellte Fragen

Hundehalter in der Schweiz fragen sich oft, ob sie hundbezogene Kosten als Steuerabzug geltend machen können. In den meisten Kantonen sind Kosten für die Hundehaltung für die Einkommenssteuer nicht abzugsfähig. Assistenzhunde für medizinische Zwecke können jedoch als Krankheitskosten geltend gemacht werden — fragen Sie bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde nach.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine sofortige Schätzung Ihrer jährlichen Hundesteuer.